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Renate Häringer
Am Hörnlesberg 3
79286 Glottertal

Tel.: 07684 / 1307

 

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Jens Lukas Winzerstr. 10 79286 Glottertal

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AGB zum Eichberglauf des SV Rot-Weiss Glottertal / Abteilung Leichtathletik

 

  • 1 Anwendungsbereich – Geltung

(1) Die Läufe des SV Rot-Weiss Glottertal im Rahmen der Veranstaltung „Eichberglauf“ sind vom Badischen Leichtathletikverband (BLV) genehmigte Volksläufe und unterstehen den Bestimmungen des Deutschen Leichtathletikverbandes (DLV). Es gelten die jeweils am Veranstaltungstag gültigen Bestimmungen und Sportordnungen sowie die geltende Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

(2) Veranstalter der Veranstaltung „Eichberglauf“ ist der SV Rot-Weiss Glottertal Abteilung Leichtathletik in 79286 Glottertal Talstrasse 59a

(3) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und den Veranstaltern zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

(4) Jede Erwähnung in den Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Laufveranstaltungen SV Rot-Weiss Glottertal Abteilung Leichtathletik zum männlichen Geschlecht beinhaltet auch die Erwähnung zum weiblichen und diversen Geschlecht.

 

  • 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Sportgeräte, die die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, sind an der Veranstaltung nicht zugelassen.

(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt auch für behördliche Anweisungen, z.B. durch den Polizeivollzugsdienst oder die örtlichen Polizeibehörden. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

 

 

  • 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung

(1) Die Anmeldung erfolgt per Online-Anmeldung über das entsprechende Web-Formular im Internet oder im Falle einer Nachmeldung als Barzahlung.

Zur Vereinfachung des Anmeldeprozesses gibt es eine Einzel- und eine Sammelanmeldung, Im Rahmen der Sammelanmeldung muss ein Ansprechpartner benannt werden, über den die Anmeldung abgewickelt wird (Team-Captain). Im Falle einer Sammelanmeldung garantiert der Team-Captain, dass er zur Anmeldung aller Gruppenmitglieder berechtigt ist und sämtliche Erklärungen für sie abgeben darf. Der Team-Captain wird sämtliche Gruppenmitglieder auf die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen hinweisen.

Mit der Teilnahme am Lauf erklärt der Teilnehmer sein uneingeschränktes Einverständnis.

(2) Zahlungen erfolgen ausschließlich per einmaliger Einzugsermächtigung (SEPA Lastschrift) , per Rechnungsstellung bei Sammelanmeldungen oder als Barzahlung (Nachmeldung). Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Eine Anmeldung kann bis spätestens zu dem in den Ausschreibungshinweisen genannten Zeitpunkt erfolgen.

(3) Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten macht.

(4) Außerdem werden nur Ergebnisse in die Ergebnisliste aufgenommen, die entsprechend dem angemeldeten Wettbewerb durchgeführt wurden (laufend/Inliner/Handrolli und Streckenlänge) und ohne den Einsatz weiterer leistungsstärkender Maßnahmen und Sportgeräte erzielt wurden. Die zugelassenen Sportgeräte sind im §2 Abs. (1) genannt.

(5) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).

(6) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar.

(7) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers; in diesem Falle bleibt dem Teilnehmer jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Teilnehmer entfallene Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Möglichkeit zur Vergabe des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer als der von ihm geleistete Teilnehmerbeitrag war.

(8) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war. Weiterführende Ausführungen siehe § 5 Haftungsausschluss.

(9) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer und/oder spätestes Anmeldedatum) fest, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

 

  • 4 Datenschutz

(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung schließt der Teilnehmer einen Vertrag mit dem Veranstalter, zu dessen Erfüllung die nachfolgend beschriebene Datenverarbeitung erforderlich ist. (Artikel 6 Abs. 1 b DSGVO)

(2) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Die eigenen Verwertungsansprüche der Teilnehmer oder Urheber bleiben von dieser Regelung unberührt.

(3) Die gemäß § 6 Abs. 1 erhobenen personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten zum Zweck der Abwicklung der Online-Anmeldung, Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben. Mit diesem Dienstleister hat der Veranstalter eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag nach Artikel 28 DSGVO geschlossen.

(4) Es werden Name, Vorname, Altersklasse, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft, Ergebnisheft und Ergebnis-CD sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Der Veranstalter ist hierzu nach DLO Punkt 6 verpflichtet und hat darüber hinaus ein berechtigtes Interesse (Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO) die Ergebnisse dauerhaft im Internet zu veröffentlichen.

(5) Die Kommunikationsdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse der Teilnehmer werden für den elektronischen Versand von Informationen rund um die Veranstaltung sowie zur Einladung zur nächsten Veranstaltung genutzt.

(6) Der Teilnehmer kann der Weitergabe, Nutzung und Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Abs. 4,5 und 6 gegenüber dem Veranstalter gemäß Artikel 21 DSGVO schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.

(7) Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, die nach Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO verarbeitet werden, werden so lange aufbewahrt bis der Teilnehmer wie in Abs. 6 beschrieben widerspricht oder der Veranstalter unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer sich entscheidet, die Daten zu löschen. Die Daten, die darüber hinaus ausschließlich für die Abwicklung des Vertrags mit dem Teilnehmer notwendig sind, werden schnellstmöglich nach Beendigung des Vertrags und Ablauf eventueller Aufbewahrungsfristen gelöscht.

(8) Jedem Teilnehmer stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu

  • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO.
  • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO.
  • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO.
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO.
  • Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO.
  • Das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO.
  • Das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO.

Das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird. Zur Wahrnehmung dieser Rechte wenden Sie sich bitte an das Organisationsbüro des SV Rot-Weiss Glottertal Abteilung Leichtathletik Renate Häringer (Adresse und Kontaktdaten sind zu ergänzen)

 

  • 5 Salvatorische Klausel und Rechtswahl

(1) Diese Teilnahmebedingungen entfalten ihre Gültigkeit zum 8.03.2022 und gelten bis auf unbestimmte Zeit, bis zu ihrer Neufassung.

(2) Es gilt, soweit vorstehende Bedingungen nichts anderes regeln ausschließlich deutsches Recht. Internationales deutsches Recht wie z.B. UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

(3) Die etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.

 

 

Stand: 14.03.2022

 

 

 

 

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